Im Rundbrief 6/23 erfahren Sie, bis wann eine Registrierung erfolgen soll und welche Arten von Verpackungen von der dÀnischen Verpackungs-EPR betroffen sind.
wir begrĂŒĂen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 6/2023. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmĂ€Ăig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverstĂ€ndlich unsere Experten fĂŒr eine persönliche Beratung zur VerfĂŒgung.
Die heutigen Themen im Ăberblick
Registrierungspflicht ab 2024: Bereit fĂŒr die EPR fĂŒr Verpackungen in DĂ€nemark?
Neue EU-BatterieÂverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
EPR in Frankreich â Ăbersicht ĂŒber die Regelungen
Jetzt wĂŒnschen wir viel SpaĂ beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen GrĂŒĂen Deutsche Recycling
Registrierungspflicht ab 2024: Bereit fĂŒr die EPR fĂŒr Verpackungen in DĂ€nemark?
DĂ€nemark steht kurz davor, als letztes EU-Land die aktuelle Verpackungsdirektive der EU umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt das operative System fĂŒr die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft. Eine Registrierungspflicht fĂŒr die betroffene Unternehmen tritt jedoch bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen bei der DPA (dĂ€nische Produzentenverantwortung) anmelden und die erwarteten Mengen fĂŒr das gesamte Jahr 2024 bereits im ersten Quartal 2024 melden mĂŒssen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen auf den dĂ€nischen Markt in Verkehr bringen, wie zum Beispiel Hersteller, dĂ€nische Importeure, GroĂhĂ€ndler und auslĂ€ndische E-Commerce-GeschĂ€fte.
Welche Arten von Verpackungen sind betroffen?
Verkaufs- und Transportverpackungen sind betroffen:
PrimÀrverpackungen (Verkaufsverpackungen)
SekundÀr (Sammelpackungen)
TertiÀr (Transportverpackungen)
Folgende Arten von Materialien sind betroffen:
Pappe
Papier
Kunststoff
Glas
Aluminium
Metall
Holz
Lebensmittel- und GetrÀnkekartons
Hervorzuheben ist auch, dass die Herstellerverantwortung sich sowohl auf Haushalts- als auch auf gewerbliche Verpackungen erstreckt. Beide Arten mĂŒssen gemeldet werden.
Die Auswirkungen auf betroffene Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 mĂŒssen Hersteller und Inverkehrbringer das operative System vollstĂ€ndig finanzieren. Es ist wichtig, sich frĂŒhzeitig auf diese VerĂ€nderungen vorzubereiten, um mögliche Herausforderungen zu bewĂ€ltigen und die Compliance sicherzustellen.
Ihr Partner fĂŒr Fragen zu Verpackungen, WEEE und Batterien in DĂ€nemark
Die Deutsche Recycling steht Ihnen jederzeit zur VerfĂŒgung, falls Sie Fragen zu den Themen Verpackungen, WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und Batterien in DĂ€nemark haben. Wir halten Sie ĂŒber die Entwicklungen auf dem Laufenden und bieten Ihnen die UnterstĂŒtzung und Informationen, die Sie benötigen, um die neuen Anforderungen zu erfĂŒllen und den Ăbergang reibungslos zu gestalten.
Neue EU-BatterieÂverordnung im Amtsblatt veröffentlicht
Die lang erwartete EU-Batterieverordnung, die seit dem 14.06.2023 verabschiedet wurde, ist nun auch im Amtsblatt der EuropÀischen Union veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung erfolgte Ende Juli am 28.07.2023.
Die neue EU-Batterieverordnung tritt nach einer Wartezeit von 20 Tagen am 17. August 2023 in Kraft. Nach einer weiteren Frist von 6 Monaten wird sie am 18. Februar 2024 direkt in allen EU-MitgliedslÀndern Geltung erlangen.
Die Deutsche Recycling Service GmbH hat bereits umfassend ĂŒber die Inhalte und Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung informiert. Sollten Sie diese Informationen verpasst haben, können Sie alle wichtigen Details in unserem Blog nachlesen.
ZusĂ€tzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Webinar "Neue EU-Batterieverordnung: Pflichten und Chancen fĂŒr Hersteller und Vertreiber von Batterien - Teil 1" anzusehen, um sich eingehend mit den Neuerungen vertraut zu machen.
Es freut uns ebenso, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in KĂŒrze den Termin fĂŒr unser Webinar "Neue EU-Batterieverordnung: Pflichten und Chancen fĂŒr Hersteller und Vertreiber von Batterien - Teil 2" bekanntgeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie im nĂ€chsten Newsletter. Alternativ können Sie auch regelmĂ€Ăig unsere Webinar-Seite besuchen.
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nÀchsten 24 Stunden beantworten.
VerlĂ€ngerte Abgabefristen fĂŒr UmweltschutzplĂ€ne in Frankreich
GemÀà Artikel 72 des AGEC-Gesetzes sind Hersteller in Frankreich dazu verpflichtet, einen FĂŒnfjahresplan zur Vermeidung von Umweltbelastungen und zur ökologischen Gestaltung zu erstellen. Dieser Plan zielt darauf ab:
Die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern
Den Einsatz von recycelten Materialien zu erhöhen
Die RecyclingfÀhigkeit von Produkten in französischen Verarbeitungsbetrieben zu steigern
Angesichts der komplexen Anforderungen fĂŒr diese PrĂ€ventionsplĂ€ne haben zwei RĂŒcknahmesysteme die Abgabefristen verlĂ€ngert:
Citeo (Verpackungen) bis 15.10.2023
Re_fashion (Textilien) bis 15.09.2023
GemeinschaftsplÀne
FĂŒr Unternehmen, die Verpackungen herstellen, bietet Citeo die Möglichkeit, sich einem gemeinsamen Plan anzuschlieĂen. Dieser gemeinsame Plan wird in der Zusammenfassung berĂŒcksichtigt, die Citeo dem Ministerium vorlegen muss.
Was bedeutet das fĂŒr Ihr Unternehmen?
Diese VerlĂ€ngerungen der Abgabefristen bieten Ihrem Unternehmen eine zusĂ€tzliche Zeit, um die komplexen Anforderungen der PrĂ€ventionsplĂ€ne zu erfĂŒllen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Verpflichtungen Sie treffen oder UnterstĂŒtzung bei der Entwicklung von PrĂ€ventionsplĂ€nen benötigen, stehen unsere Experten zur VerfĂŒgung. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die notwendigen Schritte unternimmt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und UnterstĂŒtzung zu erhalten.
Die geplante GebĂŒhrenerhebung fĂŒr die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im Bereich Verpackungen, ursprĂŒnglich fĂŒr Oktober 2024 vorgesehen, wurde aufgrund anhaltender wirtschaftlicher Herausforderungen und Diskussionen ĂŒber das Systemdesign verschoben. Das Ministerium fĂŒr Umwelt, ErnĂ€hrung und lĂ€ndliche Angelegenheiten (Defra) gab am 25.07.2023 bekannt, dass die Zahlungen nun erst im Oktober 2025 beginnen sollen.
Was bedeutet das fĂŒr Ihr Unternehmen?
Trotz der Verschiebung der GebĂŒhrenerhebung mĂŒssen betroffene Unternehmen weiterhin gemÀà dem bisherigen Zeitplan die in Verkehr gebrachten Mengen dokumentieren und melden.
Die EinfĂŒhrung der EPR mag zwar verzögert sein, jedoch mĂŒssen Unternehmen unverĂ€ndert Mengen melden und auf umweltfreundliche Materialien setzen, um die kommenden Anforderungen zu erfĂŒllen.
Die Deutsche Recycling Service GmbH steht Ihnen als vertrauenswĂŒrdiger Partner zur Seite, um Sie bei der Umsetzung der EPR fĂŒr Verpackungen zu unterstĂŒtzen. Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und UnterstĂŒtzung zu erhalten.
Damit Sie auch zukĂŒnftig einen informativen und ansprechenden Newsletter erhalten, freuen wir uns auf Ihr Feedback. Schreiben Sie mir gerne eine Mail mit Ihrer Meinung, Anmerkungen und ThemenvorschlĂ€gen.