Im Rundbrief 7/23 erfahren Sie, welche Auswirkungen die EU-Verpackungsverordnung auf Ihre Geschäftstätigkeit haben könnte
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Sehr geehrte Damen und Herren ,

wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 7/2023.
Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance. 

Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die heutigen Themen im Überblick

 

  1. Die 5 Schlüsselaspekte der EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen wissen müssen
  2. WEBINAR-EINLADUNG - EPR Verpflichtungen einfach erklärt: Schwerpunkt Frankreich
  3. Die neue EU-Batterieverordnung ist in Kraft getreten
  4. WEBINAR-EINLADUNG - Neue EU-Batterieverordnung: Pflichten und Chancen für Hersteller und Vertreiber von Batterien - Teil 2
  5. Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Abgabe für Hersteller

Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!

 

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Recycling

Die 5 Schlüsselaspekte der EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen wissen müssen

Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist ein Vorschlag der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Verschmutzung durch Verpackungsmaterialien zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern. Als Vorschlag befindet sich die EU-Verpackungsverordnung derzeit in der Diskussionsphase, wird aber voraussichtlich wichtige Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt haben. 

In diesem Beitrag behandeln wir die fünf wichtigsten Aspekte der EU-Verpackungsverordnung.

EU-Verpackungsverordnung

Sie erfahren, wie die PPWR die Verpackungsindustrie beeinflussen wird, welche Ziele und Vorgaben sie enthält und wie die Umsetzung in den kommenden Jahren geplant ist.

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WEBINAR-EINLADUNG - EPR Verpflichtungen einfach erklärt: Schwerpunkt Frankreich

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Tauchen Sie ein in die Welt der EPR-Verpflichtungen mit unseren Expertinnen Fabienne Valambras und Alexandra Bender! Am Mittwoch, den 30. August 2023, um 10:30 Uhr geben sie Ihnen einen kompakten und detaillierten Überblick über die komplexen EPR-Verpflichtungen in Frankreich.

 

Entwirren Sie gemeinsam mit uns den Dschungel der EPR-Verpflichtungen und gewinnen Sie Klarheit darüber, wie Sie EPR-konform bleiben können.

 

Erfahren Sie außerdem, wie die neuen EPR-Regelungen für Heimwerker- und Gartenprodukte sowie Baumaterialien aus dem Bausektor in Frankreich aussehen. Unsere Expertinnen werden Ihnen auch einen Einblick in die geplanten zukünftigen EPRs geben, die in Frankreich geplant sind.

Nutzen Sie die Gelegenheit, von ihrem Fachwissen zu profitieren und stellen Sie direkt den Expertinnen auf diesem Gebiet Ihre Fragen.

Verpassen Sie nicht diese exklusive Update-Möglichkeit. Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz im Webinar!

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Die neue EU-Batterieverordnung ist in Kraft getreten

Die Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung von Batterien und Altbatterien ist nun in Kraft getreten. Diese bahnbrechende Verordnung bringt Änderungen an der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 mit sich und hebt die Richtlinie 2006/66/EG auf.

Neue Regelungen, neuer Starttermin

EU Richtlinie 2012 19

Der Geltungsbeginn dieser Verordnung in allen EU-Mitgliedsländern ist der 18. Februar 2024. Dabei treten die rollen- und batteriespezifischen Pflichten gemäß Artikel 96 der Batterieverordnung (BattVO) sowie zahlreiche andere Regelungen, die im gesamten Verordnungstext verstreut sind, erst am 18. August 2024 in Kraft.

Bereiten Sie sich vor: Nur noch zwölf Monate

Obwohl noch zwölf Monate bis zum Inkrafttreten der rollen- und batteriespezifischen Pflichten verbleiben, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sich intensiv auf die neuen Nachhaltigkeits-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen vorzubereiten. Für alle betroffenen Wirtschaftsakteure bietet sich die Gelegenheit, ihre Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass sie die Anforderungen dieser wegweisenden Verordnung erfüllen.

 

Uns ist bewusst, dass die Umsetzung neuer Regelungen eine Herausforderung darstellen kann. Wenn Sie Unterstützung benötigen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfüllt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihren Weg zur Konformität zu beginnen.

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Ihr direkter Kontakt zu uns

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  • Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?

  • Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.

➤ Jetzt Kontakt aufnehmen

WEBINAR-EINLADUNG - Neue EU-Batterieverordnung: Pflichten und Chancen für Hersteller und Vertreiber von Batterien - Teil 2

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Unser Experte Stephan Mroczek bietet Ihnen am Donnerstag, 31. August 2023 um 10:30 Uhr wertvolle Einblicke in Ihre Verpflichtungen als Hersteller und Händler von Batterien. Erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen erfolgreich erfüllen können und sich rechtlich absichern.

Melden Sie sich jetzt an, um von seinem Fachwissen zu profitieren!

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Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Abgabe für Hersteller

Im Mai 2023 ist das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft getreten, doch verpflichtend werden die Abgaben für Hersteller erst ab 2024. Dennoch sollten sich Hersteller schon heute und somit rechtzeitig auf die Einhaltung der Vorschriften aus dem Einwegkunststofffondsgesetz vorbereiten. 

Einwegkunststoffverpackung

In diesem Beitrag erhalten Sie daher alle relevanten Informationen rund um die Einrichtung und Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes sowie zu den Kosten, die infolgedessen für Hersteller anfallen.

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Feedback

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Barbara Coglitore

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