wir begrüßen Sie herzlich zu unserem Rundbrief 9/2023. Mit dem Rundbrief liefern wir unseren Abonnenten regelmäßig Fachinformationen mit Fokus auf dem Thema Umwelt-Compliance.
Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen selbstverständlich unsere Experten für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die heutigen Themen im Überblick
UK: Keine Verfolgung von EPR-Datenmeldungsverstößen bis Mai 2024
Webinar-Aufzeichnung verfügbar: EPR Verpflichtungen einfach erklärt: Schwerpunkt Frankreich
Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Abgabe für Hersteller
Österreich führt ab 2025 Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen ein
Präventionspläne in Frankreich: Abgabefrist bei Citeo bald fällig
Jetzt wünschen wir viel Spaß beim Lesen des Newsletters und freuen uns auf Ihr Feedback!
Mit freundlichen Grüßen Deutsche Recycling
UK: Keine Verfolgung von EPR-Datenmeldungsverstößen bis Mai 2024
Die britische Regierung hat kürzlich eine wichtige Ankündigung gemacht, die die Fristen für die Einreichung von Berichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen betrifft. Ursprünglich sollten große Hersteller (large producers) bis zum 1. Oktober 2023 und 1. April 2024 zwei separate Berichte über ihre Verpackungsverwendung oder -produktion einreichen, wie es in den Verpackungsabfallverordnungen festgelegt war.
Die Ankündigung des Regulatory Position Statements (RPS)
Gemäß einem Regulatory Position Statement (RPS), das Anfang September von der Regierung veröffentlicht wurde, wird die Umweltbehörde nun jedoch Verstöße gegen diese Fristen nicht verfolgen.
Stattdessen sind Hersteller nun aufgefordert, beide Berichte getrennt bis spätestens zum 31. Mai 2024 einzureichen, andernfalls drohen Sanktionen.
Obwohl Verstöße gegen diese neuen Fristen vorerst nicht geahndet werden, sollten Hersteller ihr Bestes tun, um die ursprünglichen Fristen einzuhalten, da diese immer noch gesetzlich vorgeschrieben sind.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die aktuellen Entwicklungen bei den EPR-Datenmeldungen erfordern eine genaue Prüfung Ihrer Verpflichtungen. Wenn Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften benötigen, stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen gerecht wird.
Klicken Sie jetzt auf den Button unten, um eine kostenlose Anfrage zu stellen und Unterstützung zu erhalten.
Webinar-Aufzeichnung verfügbar: EPR Verpflichtungen einfach erklärt: Schwerpunkt Frankreich
Ihre Chance verpasst? Kein Problem! Sehen Sie sich jetzt die Aufzeichnung an
Am 30. August 2023 gaben unsere Expertinnen, Fabienne Valambras und Alexandra Bender, einen kompakten und detaillierten Überblick über die komplexen EPR-Verpflichtungen in Frankreich.
Haben Sie das spannende Webinar verpasst? Keine Sorge! Sie haben jetzt die Möglichkeit, die vollständige Aufzeichnung in aller Ruhe anzusehen, wann immer es Ihnen passt. Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button, um das Webinar anzuschauen.
Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Abgabe für Hersteller
Im Mai 2023 trat in Deutschland das Einwegkunststofffondsgesetz in Kraft, aber die Abgabepflicht für Hersteller gilt erst ab 2024. Dennoch sollten sich Hersteller schon heute und somit rechtzeitig auf die Einhaltung der Vorschriften aus dem Einwegkunststofffondsgesetz vorbereiten.
In diesem Beitrag erhalten Sie daher alle relevanten Informationen rund um die Einrichtung und Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes sowie zu den Kosten, die infolgedessen für Hersteller anfallen.
Österreich führt ab 2025 Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen ein
Ab Januar 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Die Zentralstelle "EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH" gab in einer Pressemitteilung am 25. September 2023 alle Details bekannt. Hier sind die wichtigsten Informationen:
Pfandverordnung: Ziele und Maßnahmen
Diese Verordnung fördert eine nachhaltigere Konsumkultur. Sie soll Einweggetränkeverpackungen als wertvolle Rohstoffe für die Wiederverwendung etablieren und setzt folgende Ziele:
Recyclingquoten bis 2027 auf 90 % erhöhen
Abfallmenge durch Reduzierung von Einweggetränkeverpackungen verringern
Umweltverträglichkeit steigern und Ressourcen schonen
Ab 2025: Was ändert sich?
Die Verordnung betrifft nahezu alle Getränke, außer Milch und Milchmixgetränke, in Verpackungen von 0,1 bis 3 Litern. Einheitlich beträgt das Pfand 25 Cent, unabhängig von Material oder Größe. Ein einheitliches Symbol kennzeichnet pfandpflichtige Behälter.
Betroffene Akteure
Erstinverkehrsetzer: Hersteller, Importeure und Händler von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall.
Letztvertreiber: Unternehmen, die solche Verpackungen an Verbraucher verkaufen.
Rücknahmestellen: Unternehmen, die leere Verpackungen zurücknehmen.
Verpflichtungen der Beteiligten
Die Verpflichtungen sind vielfältig. Erstinverkehrsetzer müssen Pfand erheben, letzte Vertriebsstellen leere Behälter zurücknehmen. Die Kosten der Rücknahmestellen werden pro Stück durch eine Gebühr abgedeckt.
In der folgenden Tabelle haben wir alle Verpflichtungen der betroffenen Akteure für Sie zusammengefasst:
Sie haben Fragen bzgl. Elektro-, Verpackungs- oder Batteriegesetz?
Sie möchten eine WEEE Nummer beantragen oder benötigen eine insolvenzsichere Garantie?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf per Chat, Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ihre Anfragen werden wir innerhalb der nächsten 24 Stunden beantworten.
Präventionspläne in Frankreich: Abgabefrist bei Citeo bald fällig
Gemäß Artikel 72 des AGEC-Gesetzes sind Hersteller in Frankreich dazu verpflichtet, einen Fünfjahresplan zur Vermeidung von Umweltbelastungen und zur ökologischen Gestaltung zu erstellen. Dieser Plan zielt darauf ab:
Die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern
Den Einsatz von recycelten Materialien zu erhöhen
Die Recyclingfähigkeit von Produkten in französischen Verarbeitungsbetrieben zu steigern
Aufgrund der komplexen Anforderungen für diese Präventionspläne hat das Rücknahmesystem Citeo (Verpackungen) die ursprünglich für den 31. Juli 2023 vorgesehene Abgabefrist verlängert.
Die Abgabefrist für die Präventionspläne endet am 15.10.2023
Diese Verlängerung der Abgabefristen bietet Ihrem Unternehmen zusätzliche Zeit, um die komplexen Anforderungen der Präventionspläne zu erfüllen. Die Frist rückt jedoch näher: Sie haben nur bis zum 15.10.2023 Zeit, Ihren Präventionsplan einzureichen.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen, oder Unterstützung bei der Entwicklung von Präventionsplänen benötigen, stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die erforderlichen Schritte unternimmt, um den Anforderungen gerecht zu werden.
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