der Sommer ist in Deutschland angekommen. Die Thermometer zeigen durchgehend Temperaturen jenseits der 20 Grad an und dank sinkender Inzidenzen kann der (spät-)Sommerurlaub vielleicht doch noch geplant werden.
Apropos geplant, auch bei der WEEE Registrierung gehört einiges an Planung zur regelmäßigen Arbeit von Herstellern, (online-) Händlern sowie Importeuren und Exporteuren. Worauf Sie bei der WEEE Registrierung achten müssen, erfahren Sie bei uns.
Am 24. April 2021 trat in Slowenien eine Verpackungsverordnung in Kraft
Online-Händler, die keine Niederlassung in Slowenien haben, aber Verpackungen auf den slowenischen Markt in Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer), sind verpflichtet, sich in Slowenien zu registrieren und einen Bevollmächtigten benennen.
Zudem fällt für inländische Unternehmen sowie für ausländische Online-Händler die Bagatellgrenze von 15 Tonnen weg. Die Registrierungspflicht greift somit ab dem 1 Stück/Gramm. Der Wegfall der Bagatellgrenze wird unvermeidlich zu einem Kapazitäten-Engpass in der Entsorgung von Verpackungen in Slowenien führen, da die dort ansässigen Entsorgungssysteme nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen.
Die Deutsche Recycling bieten in Kooperation mit unseren Partnern den Registrierung- und Bevollmächtigten-Service an. Unsere Ansprechpartner informieren Sie gerne!
Das gilt für Kosten, Import/Export und die Beantragung einer Registrierungsnummer
Das Jahr 2021 ist zur Hälfte vorbei. Zeit für uns zu schauen, worauf es in diesem Jahr bei der WEEE Registrierung ankommt. Wir klären die Frage, worauf Händler, Hersteller, Importeure und Exporteure achten müssen, welche Verpflichtungen bestehen und welche Kosten auf sie zukommen?
In unserem Blogbeitrag beantworten wir zudem häufig gestellte Fragen rum um das Thema WEEE Registrierung 2021.
Behandlungsverordnung für Altgeräte endgültig beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 2. Juni 2021 die Behandlungsverordnung für Altgeräte endgültig beschlossen. Verabschiedete wurde ein leicht angepassten Entwurf, in dem kleinere Änderungsvorschläge des Bundesrates übernommen worden sind. Die eingebrachten Änderungen haben aber lediglich einen klarstellenden Charakter und erleichtern damit die Anwendung der neuen Regelungen.
Anders als vom Bundesratsumweltausschuss empfohlen ist die umstrittene und vor allem vonseiten der Recyclingwirtschaft heftig kritisierte Regelung, wonach vor der mechanischen Zerkleinerung von Altgeräten künftig bestimmte Bauteile und Stoffe zwingend entfernt werden müssen, weiterhin Teil der Verordnung.
Die neue Verordnung tritt gemeinsam mit der Novelle des Elektrogesetzes Anfang 2022 in Kraft. Mit der neuen Verordnung will die Bundesregierung die Regelungen des ElektroG ergänzen und die Vorgaben für die Behandlung von Altgeräten auf den neuesten Stand der Technik bringen.
Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung!
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