Pflichten verstehen, Umsetzung planen
Am 18. Februar 2024 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (EU-BattVO) in Kraft getreten. Seither werden die darin festgelegten Vorschriften und Pflichten für die betroffenen Wirtschaftsakteure schrittweise wirksam. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie und bringt europaweit einheitliche und verschärfte Anforderungen an die Rücknahme, Kennzeichnung, Nachhaltigkeit und Nachverfolgbarkeit von Batterien. Betroffen sind nahezu alle Wirtschaftsakteure, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in Verkehr bringen – vom Hersteller über Importeure bis hin zu Distributoren.
Zu den Anforderungen zählen unter anderem eine verpflichtende Herstellerregistrierung, die Einführung eines digitalen Batteriepasses, verschärfte Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie neue Rücknahme- und Recyclingquoten. Je nach Rolle im Markt gelten unterschiedliche Fristen und Umsetzungsverpflichtungen.
Bereits jetzt gilt: Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert empfindliche Sanktionen, Inverkehrbringungsverbote oder erhebliche Mehraufwände. Viele Unternehmen stellen sich aktuell die Frage, ob sie von der Verordnung überhaupt betroffen sind – und wie sie den neuen Pflichten ohne eigene Ressourcen rechtskonform begegnen können.
In unserem kompakten 60-minütigen Webinar bieten wir gemeinsam mit der Kanzlei Luther einen fundierten Überblick über die zentralen Pflichten der Marktakteure – und zeigen auf, wie Sie mit uns als EPR-Full-Service-Anbieter Ihre Produktverantwortung zuverlässig und effizient abdecken.
Im Anschluss an den Vortrag haben Sie die Möglichkeit, individuelle Fragen in einer moderierten Q&A-Session zu stellen.
Kostenlose Anmeldung.